Geschäftsbedingungen
Ausführung
Massivholz roh, sauber gehobelt, beiz- und lackierfertige
Oberfläche,absolute Maßgenauigkeit.
Verpackung
Profilleisten sind bundweise zu 50
lfm verpackt, die Bögen werden je nach Bestellung folienverpackt.
Wir versenden auch Kleinmengen!
Längen
Verkleidungsleisten - Fixlängen
215 - 220 cm, Profilleisten anfallende Längen 180 - 430 cm,
anteilsmäßig Kurzlängen (unter 180 cm) im Bund enthalten.
Preise
Verstehen sich per
lfm oder per Stk. in €, zuzüglich 20 % MWST, ab
Werk Klagenfurt. Gewerbebetriebe fragen nach gesonderten Rabattstaffelungen
an!
Preisänderungen u. technische
Änderungen
Preisänderungen und technisch
notwendig gewordene Änderungen der Produkte während der
Gültigkeitsdauer unserer Preisliste sind dem Erzeuger vorbehalten!
Zahlung
Bei Warenübernahme abzgl. 3 %
Skonto oder Sondervereinbarungen.
Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet!
Lieferung
a)
Profilleisten
Sämtliche Profile aus dem Standardprogramm sind prompt lieferbar.
Sonderprofile sind nach Rücksprache im Werk kurzfristig erhältlich! In
Österreich erfolgt die Lieferung ab einem
Nettobestellwert von € 250,-- generell frachtfrei,
darunter verrechnen wir Frachtkosten von € 20,--.
Für alle anderen Länder gelten die Preise unverzollt ab Werk
Klagenfurt.
b) Lieferung
Corian®
Corian®
- Produktpreise gelten unverpackt, ab Werk Klagenfurt.
c) Lieferung
Sonderanfertigungen - Überlieferungen
Überlieferungen bei Leisten bis
zu 10 lfm, bei Bögen bis zu 2 Stk. möglich!
Angebote
Unsere Angebote und Preislisten sind
freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet
sind.
Vertragsabschluss
Bei Leistenaufträgen gilt der
Kaufvertrag als geschlossen, wenn ein vom Kunden eingehender Auftrag
von uns akzeptiert wird. Eine Auftragsbestätigung wird nur
auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt. Sämtliche
in unserer Preisliste angeführten Profile können sofort
oder kurzfristig zum Versand gebracht werden. Bei Sonderanfertigungen
kommt der Kaufvertrag durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
zustande. Die Auftragsbestätigung enthält auch den voraussichtlichen
Liefertermin.
Änderungen und Stornierungen
von Aufträgen (Rücktrittsrecht)
Eine Änderung bzw. Stornierung
von Leistensonderanfertigungen ist nur innerhalb von 2 Tagen ab
Datum der Auftragsbestätigung möglich und muß schriftlich
mitgeteilt werden. Sollten Stornierungen von bereits im Produktionsprozess
befindlichen Anfertigungen sein, werden die bis dahin anfallenden
Kosten bei Änderung bzw. Stornierung verrechnet.
Mängelrügen
Mängelrügen sind binnen
8 Tagen nach Warenerhalt schriftlich geltend zu machen. Geringfügige
Abweichungen in der Konstruktion, in der Form, in der Holzfarbe
und in den Maßen berechtigen den Empfänger nicht zu Beanstandungen.
Wird die Bemängelung unterlassen, gilt die Ware als ordnungsgemäß
geliefert und genehmigt. Für von uns als fehlerhaft anerkannte
Ware haben wir das Recht der Ersatzlieferung oder der Nachbesserung.
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Ware bleibt bis
zur vollen Bezahlung unserer Gesamtforderung (einschließlich
der Nebenkosten), auch bei Weiterverkauf, unser Eigentum. Im Falle
des Weiterverkaufs verpflichtet sich der Käufer, entsprechende
Vorbehalte zu machen. Verpfändungen und Übereignungen
während des Eigentumsvorbehalts sind untersagt. Zugriffe dritter
Personen sind uns unverzüglich mitzuteilen.Der durch die Bezahlung
der gelieferten Ware erloschene Eigentumsvorbehalt lebt dann wieder
auf, falls eine spätere Lieferung unbezahlt bleibt, diese Ware
jedoch, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr zurückgeholt
werden kann. Wir sind in diesem Falle berechtigt, frühere,
bezahlte Lagerware im Gegenwert der späteren, unbezahlten Lieferung
zurückzuholen.
Produkthaftung
Die Haftung für Sachschäden
aus einem Produktfehler wird für alle an der Herstellung und
dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen
sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbringen,
mit der Verpflichtung zur weiteren Überbringung. Der jeweilige
Abnehmer hat der Behandlung, Anwendung und Lagerung der gelieferten
Ware auf deren spezifischen Eigenschaften Bedacht zu nehmen und
allfällige Gefahrenhinweise wahrzunehmen.
Befreiung von Lieferpflicht und
Lieferverzug
Die Verpflichtung zur Lieferung sowie
Einhaltung der Lieferfristen wird durch alle außergewöhnlichen
und von der Lieferfirma nicht zu vertretenden Umstände, die
erhebliche Betriebsstörung verursacht oder die Absendung der
Ware unmöglich gemacht haben, aufgehoben. Bereits erzeugte
Ware können wir bei Unmöglichkeit der Absendung oder Nichtlieferung
wegen Zahlungsverzugs auf Gefahr des Kunden einlagern. Die Ware
wird in diesem Fall dem Kunden als geliefert in Rechnung gestellt.
Sind wir mit der Lieferung in Verzug, auch wenn keine Betriebsunterbrechung
vorliegt, so muß der Kunde eine angemessene Nachfrist bewilligen.
Warenrücknahme
Falls unsererseits ausnahmsweise einer
Rücknahme zugestimmt wird, so akzeptieren wir diese nur in
ganzen, verkaufsfähigen Verpackungseinheiten.
Verschlechterung der Vermögenslage
Wird eine wesentliche Verschlechterung
in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt oder
gerät der Kunde mit der Zahlung seiner Fakturen in Verzug,
wird unsere gesamte Forderung sofort zur Zahlung fällig und
es steht uns das Recht zu, für sämtliche noch ausständige
Lieferungen, abweichend von der Auftragsbestätigung, Vorauszahlung
oder Sicherstellung zu verlangen. Wenn die vereinbarten Bedingungen
nicht erfüllt werden, so haben wir, unbeschadet unserer Rechte,
auch das Recht des Rücktritts vom Vertrag.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung
und Zahlung ist der Sitz des Lieferanten. Für alle aus dem
Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist das Landesgericht
Klagenfurt zuständig.
Allgemeines
Als Richtlinien für Leisten aus Holz gelten
die Bestimmungen des Verbandes der österreichischen Hobelwerke.
Angaben lt. UGB:
Johann Tscharre GmbH
Kueßstraße 10
9020 Klagenfurt
Firmenbuchgericht Klagenfurt
Gerichtsstand: Klagenfurt
Firmenbuch-Nr.: 79341d
UID-Nr.: ATU 25336507
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